JORDAN LEGAL

KANZLEI FÜR

ARBEITSRECHT UND SEMINARE

Beratung und Vertretung von Unternehmen, Fach- und Führungskräften

Die Kanzlei vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer

Kanzleiinhaberin

Simone Jordan.

Rechtsanwältin

  • Rechtsanwältin seit 2003
  • Über 10 Jahre Erfahrung in international tätigen Unternehmen der chemischen Industrie und Telekommunikation
  • Seit 2015 Inhaberin der Kanzlei JORDAN LEGAL, Schwerpunkt Arbeitsrecht

Unsere Besonderheit - die Kanzleihunde

Die Kanzlei JORDAN LEGAL hat eine Besonderheit: ihre Kanzleihunde. „Die Kanzlei mit dem Hund“ ist also ein Stilmittel und müsste eigentlich „Die Kanzlei mit deN HundEN“ heißen. Da sich das aber nicht so flüssig liest, ist es eben „Die Kanzlei mit dem Hund“. Insgesamt gibt es 4 Kanzleihunde: Thaddeus, Tiffy, Nanouk und Lupo. Maya ist leider vor einiger Zeit mit 17 Jahren eingeschlafen. Da sie aber die Kanzlei „mitgegründet“ hat und immer in unserer Erinnerung ist, hat sie natürlich auch auf dieser Website ein Ehrenplätzchen bekommen.

Video zum Internationalen Bürohundetag:

Alle Kanzleihunde stammen aus dem Tierschutz vom Tierschutzverein pro-canalba e.V.

Hier gibt es weitere Infos:

Nanouk

Feelgood Manager

Tiffy

Head of Security

Thaddeus

Marketing Manager

Lupo

Azubi

Maya

Senior Secretary

Das

Kanzleihund-Team

Seminare

persönlich oder online

In der  

  JORDAN LEGAL AKADEMIE

finden Sie als Unternehmer, Personaler oder Führungskraft Seminare zu den Themen Arbeitsrecht, Mitarbeiter, Employer Branding etc.

Alle Inhalte sind auf juristische Laien ausgerichtet, d.h. Sie brauchen keinerlei Vorkenntnisse. Alles wird so erklärt, dass es garantiert jeder versteht. Und kein Fachchinesich. Versprochen.

Sollten Sie ein Seminar oder einen Workshop für Ihr Unternehmen wünschen, können die Inhalte zuvor auch individuell mit Ihnen abgesprochen werden. Sie können sich entscheiden, ob es persönlich bei Ihnen vor Ort stattfinden soll (ja, wenn Sie es möchten, kann auch ein Kanzleihund mitkommen, das macht die „trockenen“ juristischen Inhalte gleich viel unterhaltsamer und Sie können das Konzept „Bürohund“ direkt einmal persönlich ausprobieren), in der Kanzlei (bis zu 10 Personen) oder online, so dass Sie und Ihre Mitarbeiter sich vom Büro oder von zu Hause aus einloggen können, ohne lange und zeitraubende Wege in Kauf nehmen zu müssen.

Last but not least

Zugunsten von Vorteilen wie Praktikabilität und Flexibilität besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Sie für persönliche Gespräche vor Ort in ihren Geschäftsräumen aufzusuchen. Sollten Sie einen Termin in der Kanzlei wahrnehmen, so können Sie vor dem Haus parken.

Die Beratung, rechtliche Betreuung, Vertragsgestaltung und Durchführung von Seminaren/Webinaren in englischer Sprache ist möglich.

Haben Sie Fragen?

Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier. Wenn Sie Ihre Frage  nicht wiederfinden, klicken Sie einfach auf den folgenden Button, um die Kanzlei zu kontaktieren:

Kostenhinweis

Hinweis auf Wertgebühren / Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe:

Das gesetzliche Honorar eines Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nach dem entsprechenden Gegenstandswert bzw. Streitwert der Angelegenheit es sei denn, ich vereinbare mit Ihnen eine andere Vergütung z.B. ein Stundenhonorar. Über meine voraussichtlichen anwaltlichen Kosten kläre ich Sie im Vorfeld in Ihrem entsprechenden Einzelfall auf. Ich bin berechtigt, Vorschüsse zu erheben. Sofern Sie nicht in der Lage sind, die anwaltliche Vergütung und etwaige Gerichtskosten zu begleichen, teilen Sie mir dies bitte gleich zu Beginn mit. In diesem Fall können Sie sich um die Erlangung von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe bemühen. Erhalten Sie diese Hilfe nicht, müssen Sie die Anwaltsvergütung selbst bezahlen.

Hinweis auf Vergütungsvereinbarung:

Ich weise darauf hin, dass ich bestimmte Mandate nur auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung (Pauschalvergütung oder Zeitvergütung) bearbeite. Bei einer Zeitvergütung erhebe ich einen Stundensatz von 200,- EUR zzgl USt. Pauschalvergütungen werden individuell vereinbart.

Hinweis auf Erstberatung:

Die Erstberatung (ein mündlicher Rat oder eine mündliche Auskunft) kostet kraft Gesetzes bei einem Verbraucher / Arbeitnehmer max. 190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.  Ausschlaggebend ist, dass die Erstberatung mündlich stattfindet. Wird das Beratungsgespräch schriftlich zusammengefasst, ein Brief verfasst, Kopien angefertigt oder Unterlagen eingesehen, so sind diese Tätigkeiten nicht in der Erstberatungsgebühr enthalten.

Hinweis auf Kostenerstattung gemäß § 12 a ArbGG:

Ich weise darauf hin, dass in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (außergerichtlich und gerichtlich I. Instanz) jede Partei ihre Anwaltskosten selber trägt (§ 12a ArbGG). Im außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Verfahren und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz besteht auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands.

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung:

 Für die Übernahme dieser Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung kann keine Garantie übernommen werden. Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass nicht die Rechtsschutzversicherung, sondern Sie als Mandantin bzw. Mandant Honorarschuldner sind.

Natürlich. Egal, ob Sie Arbeitnehmer der Arbeitgeber sind.

JORDAN LEGAL hat ihren Kanzleisitz in Meerbusch im Amts- und Landgerichtsbezirk Neuss. Unsere Mandanten kommen u.a. aus Neuss, Düsseldorf, Krefeld, dem Ruhrgebiet, dem Rheinland und der Region Niederrhein.

Parken können Sie direkt vor dem Haus.

Der Weg zur Kanzlei besteht aus losem Kies; sofern dies für Sie kein Hindernis darstellt, ist eine Beratung in ebenerdigen Räumlichkeiten möglich. Leider gibt es keine behindertengerechten Sanitäreinrichtungen.

Selbstverständlich. Dienstleistungen, wie z.B. Beratungen und auch die Seminare, können wahlweise auch auf Englisch stattfinden. Da die Gerichtssprache deutsch ist, findet die schriftliche Korrespondenz mit Gerichten (insbesondere Schriftsätze) und der Gegenseite auch in diesem Fall natürlich auf deutsch statt.

Sehr gerne. Seminare oder Workshopskönnen auf Wunsch auch persönlich vor Ort in Ihren Räumlichkeiten stattfinden. Wenn Sie möchten, kommt auch einer (oder mehrere) der Kanzleihunde mit. Dann können Sie das Konzept ‚Bürohund‘ direkt einmal persönlich ausprobieren. Das macht die „trockenen juristischen Inhalte“ auch gleich viel unterhaltsamer. Alternativ können Seminare oder Workshops auch in der Kanzlei (bis 10 Personen) oder online, z.B. per Zoom stattfinden.

JORDAN LEGAL

Bei Beauftragung verfahren Sie bitte wie folgt:

  • drucken Sie die folgenden  Dokumente aus: 
  • füllen Sie alle Dokumente vollständig aus
  • unterschreiben Sie sie und
  • senden Sie die Dokumente als Scan an kanzlei@jordan-legal.com oder postalisch an die Kanzleianschrift

Wichtig:

Die allgemeine Anwaltsvollmacht (s.o. an erster Stelle) drucken Sie bitte doppelt aus und senden Sie bitte doppelt in jedem Fall (also auch dann, wenn Sie ansonsten alles per Scan verschicken) zusätzlich postalisch im Original an die Kanzleianschrift.

Anschrift

Termine