Employer Branding

Erfolg durch eine starke Arbeitgebermarke

Mehr denn je sind Unternehmen heute auf motivierte, leistungsstarke Mitarbeiter angewiesen. Die Basis für eine erfolgreiche, rechtssichere Mitarbeitergewinnung und eine langfristige Mitarbeiterbindung und -entwicklung ist dabei das Arbeitsrecht. Faire Verträge und ein offener Dialog bilden das Gerüst für ein vertrauensvolles, wertschätzendes und konstruktives Miteinander bei der täglichen Zusammenarbeit von Management, Mitarbeitern und Betriebsrat. In einer solchen Unternehmenskultur von Verlässlichkeit und gegenseitigem Respekt blicken Management und Mitarbeiter in dieselbe Richtung und unterstützen einander, um gemeinsam den Unternehmenszweck motiviert und effektiv voranzutreiben und beiderseitig vom Unternehmenserfolg zu partizipieren. Probleme mit dem Betriebsrat und arbeitsrechtliche Prozesse werden auf ein Minumum beschränkt und ein hervorragendes Employer-Branding garantiert die Bindung von TOP-Talenten. JORDAN LEGAL hift Ihnen, diese Ziele zu erreichen.

Ganzheitlicher Ansatz

JORDAN LEGAL versteht seine Aufgabe ganzheitlich über den gesamten Zyklus einer Zusammenarbeit hinweg: Unternehmen, Fach- und Führungskräfte werden
  • vom Zeitpunkt der Rekrutierung an
  • über das day-to-day-business
  • bis hin zur Lösung des Arbeitsvertrages
unterstützt und begleitet. Unternehmen können von einer fundierten rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit bevorstehenden oder andauernden Verhandlungen mit dem Betriebsrat profitieren oder  JORDAN LEGAL als ’neutralen Dritten‘ bei bereits verhärteten Fronten als Mittler hinzuziehen.

JORDAN LEGAL unterstützt Sie u.a. durch:

  • vorbereitende Tätigkeiten wie z.B. die Begleitung des Einstellungsprozesses für neue Mitarbeiter (z.B. das rechtssichere Erstellen von Stellenanzeigen und die Begleitung von Einstellungsgesprächen)
  • die arbeitsrechtliche Beratung zu Verträgen, geplanten Maßnahmen, etc.;
  • die Vorbereitung und Begleitung von Vertragsverhandlungen einschließlich Betriebsvereinbarungen, etc.;
  • die Gestaltung von Verträgen, Betriebsvereinbarungen, Kündigungen, Zeugnissen, etc. sowie
  • die Überarbeitung bestehender Vertragsmuster, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten eindeutig regeln und idealerweise die Interessen beider Vertragsparteien auf faire Art und Weise berücksichtigen;
  • im arbeitsgerichtlichen Prozess, wenn sich ein Konfliktfall nicht vermeiden lässt;
  • etc.