Leitende Angestellte

Der leitende Angestellte im Arbeitsrecht

Der Begriff ‚leitender Angestellter‘ wird umgangssprachlich häufig mit einer Führungsposition / Managerfunktion gleichgesetzt. Aber nicht jede Führungskraft und nicht jeder Manager ist ein ‚leitender Angestellter‘ im Sinne des Gesetzes. Darüber hinaus unterscheidet das Gesetz selbst zwischen dem ‚leitenden Angestellten‘ in § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz und dem ‚Angestellten in leitender Stellung‘ in § 14 Kündigungsschutzgesetz. Hierbei handelt es sich nicht um eine sprachliche Spitzfindigkeit, sondern um eine Unterscheidung mit erheblichen Auswirkungen, insbesondere im Falle einer Kündigung des leitenden Angestellten.

Aber nicht erst im Falle einer Kündigung, sondern bereits bei der Formulierung von Verträgen, Bonusvereinbarungen etc. muss den rechtlichen Besonderheiten der ‚leitenden Angestellten‘ Rechnung getragen werden.

 

JORDAN LEGAL berät Unternehmen und Führungskräfte zu Fragestellungen zu den 'leitenden Angestellten' und erstellt und prüft entsprechende Vertragsentwürfe, Kündigungen etc.